Nichtveranlagungsbescheinigung
- Nichtveranlagungsbescheinigung
NV-Bescheinigung; eine nach außen gerichtete Bestätigung der Finanzbehörde, wonach eine Steuerveranlagung nicht in Betracht kommt.
- Wichtiger Anwendungsfall: Ausstellung einer N. zur Vorlage bei einem Kreditinstitut, damit dieses vom Kapitalertragsteuerabzug absehen kann (§ 44a II Nr. 2 EStG). Die N. ist kein ⇡ Freistellungsbescheid.
Lexikon der Economics.
2013.
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